Nach der EU-Verordnung 261/2004 kann ein stark verspäteter, annullierter oder überbuchter Flug bis zu 600 € pro Fluggast wert sein. Gib deinen Flug ein, um den Betrag zu sehen.
Madrid → Mexiko-Stadt · 9067 km
600 € pro Fluggast
Dein Flug ist abgedeckt: Er startet in der EU (oder in Island, Norwegen, der Schweiz) oder landet dort mit einer europäischen Airline.
Der Betrag kann halbiert werden (300 €), wenn die Airline dir einen anderen Flug angeboten hat und deine Verspätung bei der Ankunft begrenzt bleibt.
Deinen Anspruch geltend machen
Du kannst selbst und kostenlos bei der Airline fordern. Oder du überlässt den Fall einem spezialisierten Dienst, der nur bei Erfolg eine Provision nimmt.
Verspätung ab 3 Stunden
Bei Ankunft am Endziel, nicht beim Abflug.
Kurzfristige Annullierung
Wenn die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat.
Nichtbeförderung
Überbuchung: Wenn du rechtzeitig da warst, hast du immer Anspruch auf eine Entschädigung.
Außer bei außergewöhnlichen Umständen
Wetter, Flugsicherung, Sicherheit. Die meisten technischen Defekte und Streiks des eigenen Airline-Personals geben dir dagegen Anspruch auf Entschädigung.
Ein verpasster Anschluss wird nur entschädigt, wenn die Flüge in derselben Buchung sind. Mit getrennten Tickets zählt jeder Flug für sich: Ein Flug mit 3 Stunden oder mehr Verspätung bei seiner eigenen Ankunft bleibt entschädigungsfähig, der dadurch verpasste Anschluss aber nicht. Deshalb rät dir Getzy zu genug Puffer zwischen zwei Tickets.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die offizielle EU-Website „Ihr Europa“, geprüft am 12. Oktober 2026. Entfernung zwischen den Städten berechnet, nur zur Orientierung. Getzy ist keine Anwaltskanzlei.