Nach der EU-Verordnung 261/2004 kann ein stark verspäteter, annullierter oder überbuchter Flug bis zu 600 € pro Fluggast wert sein. Gib deinen Flug ein, um den Betrag zu sehen.
Verspätung ab 3 Stunden
Bei Ankunft am Endziel, nicht beim Abflug.
Kurzfristige Annullierung
Wenn die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat.
Nichtbeförderung
Überbuchung: Wenn du rechtzeitig da warst, hast du immer Anspruch auf eine Entschädigung.
Außer bei außergewöhnlichen Umständen
Wetter, Flugsicherung, Sicherheit. Die meisten technischen Defekte und Streiks des eigenen Airline-Personals geben dir dagegen Anspruch auf Entschädigung.
Ein verpasster Anschluss wird nur entschädigt, wenn die Flüge in derselben Buchung sind. Mit getrennten Tickets zählt jeder Flug für sich: Ein Flug mit 3 Stunden oder mehr Verspätung bei seiner eigenen Ankunft bleibt entschädigungsfähig, der dadurch verpasste Anschluss aber nicht. Deshalb rät dir Getzy zu genug Puffer zwischen zwei Tickets.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die offizielle EU-Website „Ihr Europa“, geprüft am 12. Oktober 2026. Entfernung zwischen den Städten berechnet, nur zur Orientierung. Getzy ist keine Anwaltskanzlei.